Ihr rechtssicheres Hinweisgeberportal
Was ist bei uns anders?
Vertraulichkeit: Anwaltliche Verschwiegenheit und Speicherung der Daten auf einem unabhängigen beschlagnahmesicheren Server
Für wen ist es Pflicht?
Ab 17.12.2023 für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, für Gemeinden und Behörden, sowie Bereichen aus dem Finanzsektor und der Gesundheitsbranche.
Was kann passieren?
Drohende Bußgelder bis zu 20.000€ bei Nichtumsetzung.
Strafbarkeitsrisiken bei der Verletzung von Kontroll- und Überwachungspflichten
3 Schritte zu Ihrem Hinweisgebersystem
Wir können Ihr Hinweisgeberportal schnell für Sie einrichten. Bereits bis zum Ende des nächsten Werktages (Montag bis Freitag) nach Ihrer Bestellung wird es möglich sein, das Portal über einen einfachen Link in Ihre Webseite zu integrieren.
1. Auftrag erteilen
Sie klicken auf "jetzt buchen" und füllen das online Formular aus.
2. Wir richten Ihr System ein
Wir konfigurieren Ihr System nach Ihren Anforderungen.
3. Sie können Starten
Wir senden Ihnen einen Link welchen Sie in Ihre Webseite einbinden. Fertig!
Was bietet das F.E.L.S Portal?
Das F.E.L.S Portal erfüllt sämtliche regulatorischen Anforderung zum Hinweisgeberschutz. Es ermöglicht daher eine rechtssichere Auslagerung des aufwändigen Hinweisgeberprozesses.
Ticketsystem
mit individueller Nachverfolgbarkeit der Hinweisbearbeitung
Ihr Logo
Individuelles Branding, mit oder ohne Kenntlichmachung des Betreibers
Hinweise
Vertrauliche und / oder anonyme Hinweise möglich sowie die Kategorisierung dieser.
Anonymität
Vertrauliche und / oder anonyme Hinweise möglich.
Dokumentation
Individuelle Kategorisierung der Hinweise. Evaluation und Dokumentation der Prozessschritte
Beschlagnahmeschutz
Speicherung der Daten auf dem Server von F.E.L.S mit Beschlagnahmeschutz i.S.v. § 97 StPO
Holen Sie sich mit wenigen Klicks Ihr Hinweisgebersystem
Sie haben eine Frage?
Ihre Vorteil bei unserem Hinweisgeberportal
Das F.E.L.S Portal hebt sich von anderen nichtanwaltlichen Hinweisgebersystemen ab und bietet Ihnen die folgenden Vorteile:
- Mehr als eine bloße Eingangskontrolle
- Erstkontrolle der Hinweise durch qualifiziertes juristisches Fachpersonal
- Nachkontrolle und Bearbeitung der Hinweise fachgebietsspezifisch durch Rechtsanwälte
- Vertraulichkeit: Anwaltliche Verschwiegenheit und Speicherung der Daten auf einem unabhängigen beschlagnahmesicheren Server
- Zusammenarbeit mit erfahrenen Privatermittlern und IT-Dienstleistern zum Nachgehen der Hinweise, ggf. Durchführung hausinterner Ermittlungen
- Auch unsere Hilfspersonen unterliegen der Verschwiegenheit
Unsere Preise
Nutzen Sie die Vorteile eines Hinweisgeberportals einer Rechsanwaltsgesellschaft, die Vertraulichkeit. Anwaltliche Verschwiegenheit und Speicherung der Daten auf einem unabhängigen beschlagnahmesicheren Server
unter 100
Mitarbeitern-
Ein individuelles Branding
-
Die Bereitstellung, Wartung und Pflege des Hinweisgeberportals
-
Erfassung und Erstbeurteilung von Hinweisen unter der Verantwortung eines Rechtsanwalts
-
Abstimmung von Folgemaßnahmen mit den zuständigen Ansprechpartnern
unter 200
Mitarbeitern-
Ein individuelles Branding
-
Die Bereitstellung, Wartung und Pflege des Hinweisgeberportals
-
Erfassung und Erstbeurteilung von Hinweisen unter der Verantwortung eines Rechtsanwalts
-
Abstimmung von Folgemaßnahmen mit den zuständigen Ansprechpartnern
über 200
Mitarbeitern-
Ein individuelles Branding
-
Die Bereitstellung, Wartung und Pflege des Hinweisgeberportals
-
Erfassung und Erstbeurteilung von Hinweisen unter der Verantwortung eines Rechtsanwalts
-
Abstimmung von Folgemaßnahmen mit den zuständigen Ansprechpartnern
Unser Expertenteam
Das F.E.L.S Portal erfüllt sämtliche regulatorischen Anforderung zum Hinweisgeberschutz. Es ermöglicht daher eine rechtssichere Auslagerung des aufwändigen Hinweisgeberprozesses.